Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 01.05.2025
Diese AGB gelten für Verträge mit Tavax, Inh. Richard Rüb, Emmeroth 18, 54483 Kleinich.
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der Tavax (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen im Bereich der digitalen Lösungen, insbesondere Web- und App-Entwicklung, KI-Integration, Webdesign und verwandte Dienstleistungen gemäß der im Einzelfall vereinbarten Leistungsbeschreibung.
2.2 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesondert geschlossenen Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
3.2 Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber kommt zustande durch:
- Die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags oder Angebots durch beide Parteien.
- Die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters nach einer Bestellung des Auftraggebers.
- Die tatsächliche Erbringung der Dienstleistung durch den Anbieter und deren Annahme durch den Auftraggeber, was als konkludenter Vertragsschluss gilt.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle Rechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten (Texte, Bilder, Grafiken, Videos, etc.) verfügt und dass durch deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
4.3 Der Auftraggeber wird Entscheidungen über vorgelegte Entwürfe, Konzepte oder Implementierungsvorschläge innerhalb angemessener Frist treffen, um den Projektfortschritt nicht zu behindern.
4.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten auszusetzen. Hierdurch entstehende Mehrkosten oder Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung wie folgt fällig:
- 50% der Vergütung bei Vertragsschluss
- 50% der Vergütung nach Fertigstellung und Übergabe
5.3 Bei umfangreichen Projekten können abweichende Zahlungspläne vereinbart werden, die sich an definierten Projektmeilensteinen orientieren.
5.4 Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Leistungserbringung und Abnahme
6.1 Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung allgemein anerkannter professioneller Standards.
6.2 Termine und Fristen für die Leistungserbringung sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Der Anbieter gerät erst nach einer schriftlichen Mahnung des Auftraggebers in Verzug. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen durch höhere Gewalt, z.B. Stromausfälle, Pandemien, Netzausfall etc.
6.3 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen wird der Auftraggeber diese unverzüglich prüfen und abnehmen. Die Abnahme gilt spätestens als erfolgt, wenn:
- Der Auftraggeber die Abnahme ausdrücklich erklärt hat.
- Der Auftraggeber die erbrachten Leistungen produktiv nutzt.
- Der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe keine wesentlichen Mängel rügt und innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rüge wesentlicher Mängel beim Anbieter eingeht.
6.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
7.2 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftraggeber zunächst nur Anspruch auf Nacherfüllung. Der Anbieter kann zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
7.3 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
7.4 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder übernommenen Garantien.
8. Nutzungs- und Urheberrechte
8.1 Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den vom Anbieter erstellten Leistungen (Software, Grafiken, Konzepte, etc.) verbleiben beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8.2 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Leistungen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Das Nutzungsrecht bezieht sich nicht auf Quellcodes, Frameworks oder Drittsoftware, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8.3 Die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder der Quellcodes bedarf einer gesonderten Vereinbarung und zusätzlichen Vergütung.
8.4 Der Anbieter ist berechtigt, auf den erstellten Werken in angemessener Form auf seine Urheberschaft hinzuweisen und die erbrachten Leistungen zu Referenz- und Marketingzwecken zu nutzen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu nutzen.
9.2 Die Vertragsparteien werden personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO nur im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und sichern. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit unter www.tavax.de/datenschutz abrufbar.
9.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
10. Kündigung und Vertragsbeendigung
10.1 Bei Dienstleistungsverträgen mit unbestimmter Laufzeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen, sofern nicht anders vereinbart.
10.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Erheblicher Vertragsverletzung einer Partei, die trotz Abmahnung nicht behoben wird
- Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei
10.3 Bei vorzeitiger Beendigung eines Projekts durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen, mindestens jedoch 50% der Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand: Mai 2025